GBN Wohnungsunternehmen - Mietwohnungen in Nienburg/Weser

Informationen

Inhalt: Fragen & Antworten

Fragen und Antworten rund
um das Mietverhältnis

Nachfolgend haben wir häufig gestellte Fragen rund um das Mietverhältnis für Sie zusammengestellt. Konnte eine Frage dennoch nicht beantwortet werden, schreiben Sie uns.

Wohnungskündigung

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist eine Kündigung bis spätestens zum 3. Werktag (Eingangsdatum beim Vermieter) eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Kalendermonats schriftlich beim Vermieter einzureichen. Beispiel: Kündigung am 3. Mai - Mietende = 31. Juli

Falls Sie die Kündigung per Einschreiben schicken möchten, planen Sie einige zusätzliche Tage mit ein. Einschreiben haben einen längeren Postweg als „normale“ Briefe.

Bitte beachten Sie, dass alle Personen, die den Mietvertrag unterschrieben haben, auch die Kündigung unterschreiben müssen.

Ein Angehöriger kommt ins Pflegeheim -
wie kann gekündigt werden?

Grundsätzlich gilt auch in diesem Fall die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten. Sollte es dem eigentlichen Mieter aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein, die Kündigung persönlich zu unterschreiben, kann diese durch einen Bevollmächtigten oder gesetzlichen Vertreter vorgenommen werden. Die Vollmacht ist nachzuweisen oder der Kündigung beizufügen. Wenn möglich, besprechen Sie mit Ihren Angehörigen vorher eine mögliche Vorsorge für die Mietezahlung und Renovierungsleistungen. Gern beraten wir Sie.

Rückzahlung der Kaution

Sobald Sie die Wohnung und die Schlüssel ordnungsgemäß zurückgegeben haben, veranlassen wir die Auszahlung Ihrer Mietsicherheit. Die Auszahlung kann jedoch frühestens nach Mietende erfolgen. Für einen schnellen und reibungslosen Ablauf ist es wichtig, dass Sie uns so früh wie möglich Ihre neue Anschrift und ggf. neue Bankverbindung mitteilen.

Vorzeitiger Auszug bei Stellen eines Nachmieters

Die Möglichkeit besteht. Sollten Sie einen Interessenten für Ihre Wohnung haben, ist es wichtig, dass dieser sich zeitnah bei uns meldet. Da wir bei Kündigung die Wohnung sofort erneut anbieten, kann es nämlich immer wieder dazu kommen, dass die Wohnung bereits weitervermietet ist. Auch kann es sein, dass wir Interessenten aus Gründen, die in seiner Person liegen, ablehnen müssen. Einen Rechtsanspruch auf vorzeitige Entlassung aus dem Mietverhältnis bei Benennung von 3 Nachmietern gibt es nicht.

Haustiere

Soweit es sich um Kleintiere wie z. B. Fische, Hamster oder Vögel handelt, können diese bedenkenlos angeschafft werden, ohne dass wir vorher gefragt werden müssen. Bedenken Sie jedoch, dass das sog. „Streu“ nicht in die Restmülltonne entsorgt werden darf. Dafür gibt es beim Landkreis Nienburg (am Schlossplatz) spezielle Säcke, die am Abfuhrtag neben die Mülltonne gestellt wird. Hunde- und Katzenhaltung ist mietvertraglich ausgeschlossen.

Bauliche Veränderungen in der Wohnung

Sollten Sie den Wunsch haben, in Ihrer Wohnung etwas zu verändern, sprechen Sie unsere Hausverwaltung an. Besser noch, Sie reichen Ihren Wunsch schriftlich ein. Einige Veränderungen, wie z. B. die Modernisierung des Badezimmers, müssen lange im Voraus geplant werden und ziehen eine Mieterhöhung nach sich. Andere Dinge, wie z. B. das Anbringen einer Markise, sollte mit dem Hausmeister abgesprochen werden.


Kontaktformular

Kontaktformular

Können wir Ihnen helfen? Rufen Sie uns an: 0 50 21 / 97 04 - 0

Ihre Traumwohnung nicht dabei? Weitere Wohnungen auf Anfrage.